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Wenn Richter den Glauben prüfen

in Mensch.Land.Flucht 09.12.2019 15:50
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Gerichte Zum Christentum konvertierte Flüchtlinge hoffen auf bessere Asylchancen. Die Kirchen wollen der Justiz nicht die Prüfung überlassen

Darf der Staat über den Glauben von Christen urteilen? Diese Frage sorgt für hitzige Debatten . Denn immer häufiger müssen Richter die Frömmigkeit von Flüchtlingen überprüfen, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind. Die Asylbewerber pochen darauf, dass ihnen als Christen bei einer Abschiebung in ihre Heimat Verfolgung drohe. Doch was, wenn der Glaubenswechsel nur vorgeschoben wurde? Die christlichen Kirchen betonen, die Glaubensprüfung sei allein ihre Sache und dass sie niemanden leichtfertig tauften.

Staatlichen Gerichten stehe es nicht zu, über die Ernsthaftigkeit eines Taufbegehrens zu entscheiden, betont der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm: „Was nicht geht, ist, dass durch Abfrage von sogenanntem Glaubenswissen, das zum Teil in sehr fragwürdiger Weise abgefragt wird, darüber entschieden wird, ob jemand ernsthaft glaubt.“ Der CDU-Justizminister aus Baden-Württemberg, Guido Wolf, betont dagegen: Das Bekenntnis zum christlichen Glauben sei noch kein Asylgrund, vielmehr müsse ein Gericht zur Überzeugung gelangen, dass dem Betroffenen im Heimatland eine Verfolgung wegen seiner Religion drohe. „Ich habe ein großes Vertrauen darin, dass die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen in jedem Einzelfall mit großer Sorgfalt treffen.“

Ein typisches Beispiel ist der Fall eines Auszubildenden aus Winterbach bei Stuttgart, dessen Name hier mit S. abgekürzt wird. Er floh 2015 aus dem Iran, weil er, wie er sagt, mit dem muslimischen Glauben brach und Christ werden wollte. In vielfältiger Form engagiert er sich in der evangelischen Kirche, etwa als Bibelkreisleiter, Dolmetscher für Glaubenskurse und als Helfer bei Festen und Ausflügen. Der Asylantrag des gelernten Goldschmieds wurde allerdings abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte, S. sei nur äußerlich und zum Schein zum christlichen Glauben über getreten. Daher drohe ihm im Iran keine Verfolgung. S. musste Fragen zum Kirchenjahr und zu Bibelversen beantworten. Er musste erklären, was an Christi Himmelfahrt gefeiert wird und scheiterte teilweise an den Fragen.


Liebe Grüße
Peter
zuletzt bearbeitet 09.12.2019 15:51 | nach oben springen



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