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Anmeldepflicht für Expats

in Gewerbe und Business 06.09.2016 08:40
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Mit der Änderung des Arbeitsgesetzbuches sind zukünftig Arbeitgeber mit Sitz im Ausland verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die im Rahmen einer grenzübergreifenden Dienstleistung nach Ungarn entsandt werden, bei der zuständigen Behörde zu melden.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch auf der Webseite des Ministeriums für Nationale Wirtschaft. Zu melden sind neben Angaben der ausländischen Gesellschaft auch die Art und Länge der Beschäftigung, sowie der Name und Erreichbarkeit der Kontaktperson in Ungarn. Frist für die Anmeldung ist immer der erste Arbeitstag in Ungarn. Die Änderung entspricht der EU-Verordnung 2014/67/EU.

Rechtsgrundlage: Gesetz 75/1996 über die Kontrollen im Arbeitswesen

Quelle: Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer


Liebe Grüße
Peter
zuletzt bearbeitet 06.09.2016 08:41 | nach oben springen



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