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Tipps für den ungarischen Alltag – Erwerb der ungarischen Staatsangehörigkeit Ungar(in) durch und durch Geschrieben von

in Infos an Mitglieder 24.11.2016 18:05
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Wer schon seit einigen Jahren als Expat in Ungarn lebt, sich mit dem Land identifiziert und sich hier eine Zukunft ausmalt, Land erwerben möchte oder am politischen Leben in Ungarn partizipieren und das Wahlrecht erwerben möchte, der hat sicher schon mit dem Gedanken gespielt, die ungarische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wenn auch Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, helfen wir Ihnen mit den folgenden Informationen weiter. Alles, was Sie in Bezug auf den Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft wissen müssen, ob Sie dazu befähigt sind, welche Bedingungen erfüllt werden müssen und wie Sie vorgehen sollten, das erfahren Sie hier.

Seit der Einführung des Gesetzes über die ungarische Staatsbürgerschaft, 1993, haben Statistiken zufolge bis Ende des Jahres 2012, etwa 174.000 in Ungarn lebende Ausländer die ungarische Staatsbürgerschaft erworben. Die bis 2010 durchschnittliche Zahl von jährlich 8.000 Antragstellern, hat sich nach der Modifizierung des Gesetzes 2010 mehr als verdoppelt. Seit dem Wahlsieg der heutigen Regierungspartei Fidesz und deren Initiative zur Gesetzesänderung mit dem Zweck, die Erlangung der ungarischen Staatsbürgerschaft zu vereinfachen, wurden zwischen 2010 und 2012 insgesamt 39.000 in Ungarn wohnhafte Ausländer eingebürgert. Besonders spürbar war der Zuwachs an ungarischen Staatsbürgern bei den außerhalb der ungarischen Staatsgrenzen lebenden Ungarn in Rumänien, der Slowakei, Serbien und der Ukraine: zwischen 2010 und 2014 haben 450.000 von ihnen die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten. Zugrunde lag diesem Zuwachs die sogenannte vereinfachte Staatsbürgerschaft, bei der die ethnisch ungarische Abstammung für die Staatsbürgerschaft als ausschlaggebend gilt.


Mit der neuen Regelung wurde das Verfahren vereinfacht, die administrativen und bürokratischen Hürden wurden verringert. Damit auch Sie das vereinfachte Verfahren der Staatsbürgerschaft in Anspruch nehmen können, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

Sie selbst oder ihre Vorfahren waren ungarische Staatsbürger, oder Sie machen ihre ungarische Abstammung glaubhaft.
Sie bescheinigen ihre ungarischen Sprachkenntnisse.
Sie sind laut ungarischem Recht nicht vorbestraft und es laufen keine Strafverfahren gegen Sie.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die nationale Sicherheit Ungarns werden durch Ihre Einbürgerung nicht gefährdet.

Auf den Nachweis der ungarischen Sprachkenntnisse wird besonderer Wert gelegt, diese werden im Einbürgerungstest durch geschulte Mitarbeiter überprüft. Es wird im Zuge des Einbürgerungsprozesses überprüft, ob der Antragsteller Ungarisch versteht und in der Sprache sicher kommunizieren kann. Doch, selbst wenn Sie alle aufgeführten Bedingungen erfüllen und den ungarischen Sprachtest bestehen – die vereinfachte Einbürgerung bedeutet noch nicht, dass die Staatsbürgerschaft automatisch mit der Wahlberechtigung einhergeht. Dafür ist ein angemeldeter und registrierter Wohnsitz in Ungarn die Bedingung. Auch ein ungarischer Reisepass wird mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft nicht automatisch verliehen, dieser muss in einem gesonderten Verfahren beantragt werden.





Wenn Sie die oben genannten Kriterien für eine vereinfachte Einbürgerung nicht erfüllen, aber dennoch die ungarische Staatsangehörigkeit beantragen möchten, können Sie das unter der Voraussetzung tun, dass sie mindestens acht Jahre ununterbrochen in Ungarn wohnhaft waren. Die Dauer von acht Jahren kann unter folgen Umständen auch kürzer ausfallen:

Wenn Sie in Ungarn geboren wurden, dann jedoch das Land verlassen haben und nun zurückgekommen sind, können Sie die Staatsbürgerschaft schon nach fünf Jahren beantragen.
Wenn Sie mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet sind oder Elternteil eines minderjährigen Kindes sind, das ungarischer Staatsbürger ist. In diesem Fall können Sie bereits nach drei Jahren die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen.
In dem eher unwahrscheinlichen Fall, dass Sie den ungarischen Präsidenten persönlich kennen und dieser Ihre Einbürgerung genehmigt, ist die Einbürgerung sofort rechtskräftig.

Die ungarischen Sprachkenntnisse müssen auch in diesen Fällen nachgewiesen werden, es sei denn Sie haben an einer anerkannten ungarischen Hochschule ein Diplom in einem ungarischsprachigen Studiengang erworben.

Sie können die Staatsangehörigkeit auch zurückerwerben, wenn:

Ihnen diese in der Folge der 1956er Revolution 1957 entzogen wurde,
Sie zwischen dem 15.09.1947 und dem 02.05.1990 aus der ungarischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden oder
Sie, zum Beispiel als Angehöriger der ungarndeutschen Minderheit, zur Übersiedlung nach Deutschland gezwungen worden sind.

Die notwendigen Formulare und Dokumente

Ihr Antrag auf Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft kann zusammen mit dem ausgefüllten Formular (Download des Formulars unter: http://www.bmbah.hu/index.php?lang=de), sowie den notwendigen Unterlagen in folgenden Behörden eingereicht werden:

beim Hauptstädtischen Bezirksamt der Regierungsbehörde der Hauptstadt oder bei der entsprechenden Behörde des zuständigen Komitats
beim Kundendienstbüro („kormányablak“) in den zuständigen Bürgerbüros („okmányiroda“)
in ungarischen Auslandsvertretungen
beim Amt für Einwanderung und Staatsangehörigkeit

Zu den erforderlichen Dokumenten, die zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden müssen, gehören:

Geburtsurkunde und Urkunde über den Nachweis des Familienstandes im Original

(Falls Ihnen diese nicht auf Ungarisch zur Verfügung stehen, müssen diese in beglaubigter ungarischer Übersetzung zusammen mit einer Bestätigung durch eine diplomatische Vertretung, vorgelegt werden)

Eine gültige Registrierungskarte als Nachweis Ihrer Anmeldung in Ungarn
Ein Führungszeugnis.

Im Normalfall beträgt die Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf Staatsbürgerschaft 60 Tage nach Abgabe der Erklärung samt aller benötigter Dokumente. Bei positivem Ausgang Ihres Antrages, der in letzter Instanz vom ungarischen Präsidenten genehmigt werden muss, erhalten Sie 60 Tage später eine Urkunde über die ungarische Staatsbürgerschaft. Auf Grundlage dieser Urkunde können im nächsten Schritt auch ein ungarischer Personalausweis und ein Reisepass beantragt werden.



Grundsätzlich gilt, dass gemäß deutschem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 25, Absatz 2, ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsbürgerschaft verliert, wenn er sich in einem anderen Land einbürgern lässt. Die gute Nachricht ist: „Nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StAG tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag seit dem 28.08.2007 NICHT ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU erwirbt.“

Auch die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Ungarn bestätigt auf Anfrage der Budapester Zeitung, dass grundsätzlich beide – die deutsche und ungarische Staatsangehörigkeit – geführt werden können. In Spezialfällen wird empfohlen, sich direkt von der Konsularabteilung beraten zu lassen.

Damit dürfte Ihrem Antrag auf Erwerb der ungarischen Staatsangehörigkeit hoffentlich nichts mehr im Weg stehen. Und wie Bertolt Brecht in den „Flüchtlingsgesprächen“ geschrieben hat: „Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen, er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“

Diese und weitere Informationen zur deutschen und doppelten Staatsbürgerschaft, können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.budapest.diplo.de/contentblob/1384788/D...


Liebe Grüße
Peter
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#2

RE: Tipps für den ungarischen Alltag – Erwerb der ungarischen Staatsangehörigkeit Ungar(in) durch und durch Geschrieben von

in Infos an Mitglieder 02.02.2019 13:33
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Gilt immer noch


Liebe Grüße
Peter
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