Wenn Sie die oben genannten Kriterien für eine vereinfachte Einbürgerung nicht erfüllen, aber dennoch die ungarische Staatsangehörigkeit beantragen möchten, können Sie das unter der Voraussetzung tun, dass sie mindestens acht Jahre ununterbrochen in Ungarn wohnhaft waren. Die Dauer von acht Jahren kann unter folgen Umständen auch kürzer ausfallen:
Wenn Sie in Ungarn geboren wurden, dann jedoch das Land verlassen haben und nun zurückgekommen sind, können Sie die Staatsbürgerschaft schon nach fünf Jahren beantragen.
Wenn Sie mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet sind oder Elternteil eines minderjährigen Kindes sind, das ungarischer Staatsbürger ist. In diesem Fall können Sie bereits nach drei Jahren die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen.
In dem eher unwahrscheinlichen Fall, dass Sie den ungarischen Präsidenten persönlich kennen und dieser Ihre Einbürgerung genehmigt, ist die Einbürgerung sofort rechtskräftig.
Die ungarischen Sprachkenntnisse müssen auch in diesen Fällen nachgewiesen werden, es sei denn Sie haben an einer anerkannten ungarischen Hochschule ein Diplom in einem ungarischsprachigen Studiengang erworben.
Sie können die Staatsangehörigkeit auch zurückerwerben, wenn:
Ihnen diese in der Folge der 1956er Revolution 1957 entzogen wurde,
Sie zwischen dem 15.09.1947 und dem 02.05.1990 aus der ungarischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden oder
Sie, zum Beispiel als Angehöriger der ungarndeutschen Minderheit, zur Übersiedlung nach Deutschland gezwungen worden sind.
Die notwendigen Formulare und Dokumente
Ihr Antrag auf Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft kann zusammen mit dem ausgefüllten Formular (Download des Formulars unter:
http://www.bmbah.hu/index.php?lang=de), sowie den notwendigen Unterlagen in folgenden Behörden eingereicht werden:
beim Hauptstädtischen Bezirksamt der Regierungsbehörde der Hauptstadt oder bei der entsprechenden Behörde des zuständigen Komitats
beim Kundendienstbüro („kormányablak“) in den zuständigen Bürgerbüros („okmányiroda“)
in ungarischen Auslandsvertretungen
beim Amt für Einwanderung und Staatsangehörigkeit
Zu den erforderlichen Dokumenten, die zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden müssen, gehören:
Geburtsurkunde und Urkunde über den Nachweis des Familienstandes im Original
(Falls Ihnen diese nicht auf Ungarisch zur Verfügung stehen, müssen diese in beglaubigter ungarischer Übersetzung zusammen mit einer Bestätigung durch eine diplomatische Vertretung, vorgelegt werden)
Eine gültige Registrierungskarte als Nachweis Ihrer Anmeldung in Ungarn
Ein Führungszeugnis.
Im Normalfall beträgt die Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf Staatsbürgerschaft 60 Tage nach Abgabe der Erklärung samt aller benötigter Dokumente. Bei positivem Ausgang Ihres Antrages, der in letzter Instanz vom ungarischen Präsidenten genehmigt werden muss, erhalten Sie 60 Tage später eine Urkunde über die ungarische Staatsbürgerschaft. Auf Grundlage dieser Urkunde können im nächsten Schritt auch ein ungarischer Personalausweis und ein Reisepass beantragt werden.