Quarantänebestimmungen Ungarn
Alle Personen werden bei Einreise nach Ungarn auf Symptome untersucht. Sollten keine Verdachtsmomente für eine Erkrankung an COVID-19 bestehen, werden sie unter eine zweiwöchige epidemiologische Überwachung gestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand umfasst diese Maßnahme insbesondere folgende Regeln:
Personen dürfen während der Dauer der Maßnahme Ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht verlassen, keine Gäste empfangen und zu anderen Personen nur unter Einhaltung der Regeln, die die Ausbreitung der Ansteckung verhindern, Kontakt haben.
Sie müssen ein Warnschild deutlich an der Vordertür Ihrer Wohnung anbringen.
Wenn Beschwerden der Atemwege (Fieber, Husten, Atemnot) auftreten, müssen sie unverzüglich einen Arzt informieren.
Weitere Pflichten werden vor Ort mitgeteilt. Wer gegen diese verstößt, wird strafrechtlich verfolgt. Die Einhaltung kann von der zuständigen Behörde überprüft werden.
Personen, die bei der Grenzkontrolle nachweisen können, dass sie sich unmittelbar vor der Einreise nach HU in einer 14-tägigen behördlichen Quarantäne befanden, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für Personen, die bei der Grenzkontrolle glaubwürdig nachweisen können, dass sie sich von einer COVID-19-Infektion erholt haben und keine Symptome der Infektion zeigen.
Quelle/Link :Deutsche Botschaft