27. Mar. 2021
Liberale Anwälte kommentieren das Urteil der Kurie mit Empörung, während der Vertreter der Kläger meint, es sei höchste Zeit für eine Bestrafung des Journalisten, der regelmäßig die Würde der Ungarn verletze.
Die beiden Beschwerdeführer hatten das Wochenmagazin Heti Világgazdaság wegen der Veröffentlichung eines Artikels von Árpád W. Tóta im Jahr 2018 verklagt. In ihm bezeichnete Tóta diejenigen Ungarn, die im 10. Jahrhundert westliche Siedlungen geplündert hatten, als „dreckige ungarische Migranten“. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt es Privatpersonen, Verstöße gegen die Würde ihrer Gemeinschaft anzuzeigen. Die Beschwerdeführer gewannen in der ersten Instanz, allerdings wurde dieses Urteil von der zweiten verworfen. Nun entschied der Oberste Gerichtshof, dass HVG zwei Wörter aus dem Online-Artikel löschen und 400.000 Forint an die Kläger sowie weitere 500.000 zur Deckung der Gerichtskosten zahlen muss.
In einem Interview mit Klubrádió erklärte der Medienanwalt Gábor Polyák, das Urteil beschränke die Pressefreiheit in „sehr engen Grenzen“. Der Artikel habe die Worte „dreckig“ und „Migranten“ in einem eindeutig ironischen Sinn verwendet und es existiere daher kein rationaler Grund, diese Bemerkungen als beleidigend zu empfinden, betont der Jurist.
Der Gründer der Partei „Politik kann anders sein – LMP“, András Schiffer, nennt das Gesetz selbst nicht hinnehmbar. In einem Post auf seiner Facebookseite notiert der mittlerweile als unabhängiger Jurist tätige Ex-Politiker: Anstatt das Gericht zu kritisieren, sollten die Leute „die Pharisäer tadeln, die diese Idiotien in das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch geschrieben haben“. Früher seien derartige Versuche vom Verfassungsgericht stets abgeschmettert worden.
Gábor Hertelendy verurteilt Árpád W. Tóta für dessen Behauptung, wonach „unser Land das Werk von Verächtern von Nation und Religion“ sei. (Tóta hatte als Reaktion auf das Urteil geschrieben, dass einige der legendären Schriftsteller Ungarns in der Zwischenkriegszeit wegen „Beleidigung der Nation“ verurteilt worden seien und er glaube, dass sie es gewesen seien, die Ungarn „erschaffen“ haben – Anm. d. Red.)
In seinem Artikel für Magyar Nemzet zitiert Hertelendy auch Tamás Gaudi-Nagy, den Anwalt der Kläger, der sich befriedigt über das Urteil geäußert hatte: Es sei höchste Zeit, Tóta und sein linksliberales Nachrichtenmagazin zu bestrafen, die die Ungarn immer und immer wieder verunglimpfen würden. Möge das Budapester Gericht, das die Klage der Beschwerdeführer in zweiter Instanz abgewiesen hatte, in Zukunft der Linie der Kurie folgen, so die wiedergegebene Hoffnung des Anwalts.