Update: Mit Ausnahme von Budapest und dem Komitat Pest sind ab 4. Mai 2020 die landesweiten Ausgangsbeschränkungen aufgehoben worden. Das bedeutet:
Alle Geschäfte dürfen normal öffnen. Restaurants und Cafés dürfen auf Terrassen und in Gartenbereichen Gäste bewirten (weiterhin nicht in geschlossenen Räumen!). Öffentliche Flächen, Parks, Freilichtmuseen, Tiergärten dürfen besucht werden. Gottesdienste, Hochzeiten, Begräbnisse dürfen abgehalten werden. Studenten dürfen auf Entscheidung des Rektors wieder Hochschuleinrichtungen besuchen. Das gilt nicht für Studentenwohnheime. Sportveranstaltungen und -trainings dürfen ohne Zuschauer abgehalten werden (gilt auch für Budapest/Pest)