Bewegung Einer der Organisatoren der Leipziger Demo gegen die Corona-Maßnahmen musste später im Krankenhaus beatmet werden
Leipzig Sie missachteten die Abstandsregeln, viele von ihnen trugen keine Maske: Die Demonstration der „Querdenker“ am 7. November in Leipzig endete im Chaos. Die Teilnehmerzahl lag weit über den genehmigten 16 000. Es gab Schlägereien und Attacken auf die Polizei. Nun wurde bekannt: Einer der Mitorganisatoren der Leipziger Proteste gegen die Corona-Maßnahmen wurde offenbar rund eine Woche nach der Veranstaltung mit einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert, wo er später auf der Intensivstation künstlich beatmet werden musste. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung . Sie beruft sich auf Aussagen des Direktors der Uniklinik, Christoph Josten. „Einer der bekannten Querdenker, der in Leipzig demonstriert hat, wurde acht Tage später intubiert“, sagte Josten auf der Landespressekonferenz. Laut der Zeitung bestätigten weitere unabhängige Quellen die Aussagen des Klinikdirektors.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verbreitete die Meldung via Twitter. Das Verhalten der „Querdenken“-Demonstranten bezeichnete er als „selbstgerecht“ und „einfach unentschuldbar“. Außerdem forderte Lauterbach, die Organisation vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Zumindest in Baden-Württemberg ist dies bereits der Fall, auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte zuletzt, man habe ein Auge auf die Bewegung.
Politische Unterstützung bekommen die „Querdenker“ vor allem von der AfD. Ein ostdeutscher Kommunalpolitiker der Partei, der ebenfalls an der Leipziger Demo und an einer weiteren Großveranstaltung in Berlin teilgenommen hatte, ist laut Medienberichten nun an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben.
Obwohl sich das Coronavirus in Sachsen mit voller Wucht ausbreitet, wollten Anhänger der Bewegung am Samstag in Dresden demonstrieren. Doch das sächsische Oberverwaltungsgericht, das die Leipziger Demo mitten in der Innenstadt erlaubt hatte, stoppte die Pläne. Die Stadt Dresden hatte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen. Zur Begründung hieß es, dass bei vergangenen Demonstrationen weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden. Die Richter folgten dieser Argumentation. (dpa, AZ)