Informationen zum optimalen Versicherungsschutz
Immer wieder berichten enttäuschte und verärgerte Kunden, daß es Probleme mit der Übertragung von deutschem Schadenfreiheitsrabatt zur ungarischen Versicherung gibt.
Manche werden mit der Aussage „ eine Rabattübernahme sei nicht möglich“ abgespeist, Anderen wird eine Übernahme zugesagt, die dann aber letztlich nicht stattfindet. Beim teilweise monatelangen Kampf um die Prozente geben die meisten dann auf.
Ob hier bewußte und provisionsorientierte Täuschung der Kunden oder einfach Inkompetenz bei den handelden Personen vorliegt ist unklar . Klar ist :
Deutscher oder österreichischer KFZ-Schadenfreiheitsrabatt ist nach Ungarn übertragbar ! Auch der schweizer Rabatt
Die schadenfreien Jahre werden auf das ungarische Rabattsystem umgerechnet. Dabei ist natürlich nur der ungarische Höchstrabatt von 50% zu erzielen. Voraussetzungen zur Rabattgewährung sind :
1. Ein ausländischer Vertrag mit Rabattanspruch wird beendet, und der Rabatt dadurch frei.
2. Eine Bestätigung über die Vertragsaufhebung und die schadenfreien Jahre des ausländischen Versicherers wird im Original vorgelegt.
3. Der Rabattanspruch bestand auf die gleiche Fahrzeugart ( z.B. PKW ) , die in Ungarn angemeldet wird. PKW-Rabatt ist nicht für eine LKW-Anmeldung zu gebrauchen !
Vom technischen Ablauf her wird zunächst immer ein Vertrag ohne Rabatt geschlossen, der dann mit Nachweis des Rabattes nachträglich umgestellt wird. Zur Sicherheit sollte man sich immer eine Kopie der Bescheinigung machen, da man das Original ja abgeben muß.
ACHTUNG : ist der Rabatt einmal in Ungarn nicht anerkannt worden, muß das Problem bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Ansonsten ist der Rabatt unwiederbringlich verloren. Eine neue Gesellschaft, zu der man evtl. wechselt, kann und darf nicht mehr Rabatt gewähren als es der ungarische Vorversicherer getan hat. Das gilt auch wenn eigentlich berechtigte Rabattansprüche beim Vorversicher einfach ignoriert oder verschlampt wurden !
Zu den Besonderheiten des ungarischen Rabattsystemes gehört, daß man bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie alle Rabattansprüche verliert. Hier funktioniert die in Ungarn weit verbreitete „ Kündigung durch Nichtzahlung“ also nicht schadlos !
INFORMATIONEN
Signal Versicherung Ungarn
für Budapest und Umgebung : Janine Odzuck und Gabi Wesche
Tel.: 06 (1) 458 4105
E-Mail : janine.odzuck@signal.hu
für den Balaton und Umgebung : Andreas Tislér
Tel. und Fax : 06 88 454167
Mobil : 06 30 3780579
E-Mail : antipi@invitel.hu
www.versicherung-in-ungarn.com