Laut einer Meldung der dpa hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen.
Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei verfassungsgemäß und außerdem keine Steuer, entschied der 6. Senat gestern in Leipzig. Er folgte
damit seinem Grundsatzurteil vom März, als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15).
Geklagt hatten jeweils die Inhaber einer Wohnung, die entweder gar kein Rundfunkempfangsgerät oder lediglich ein Radio besitzen. Sie halten
es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von momentan 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der
Kläger vom vergangenen März haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen.
Das betrifft besonders diejenigen Residenten in Ungarn, die in D noch eine Wohnung halten