vor der Einführung im Sommer 2018 umstritten: Zwar ist im Grundsatz die Grenzsicherung auch in Bayern Aufgabe der Bundespolizei. Allerdings gab es bereits bis 1998 eine eigene bayerische Grenzpolizei. Seit 2008 gibt es zudem eine Verwaltungsvereinbarung, mit der der Bund der Landespolizei die Grenzkontrollen an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen übertragen hat. Auch regelt eine im vergangenen Sommer vereinbarte „Verfahrensabsprache“, dass die neuen bayerischen Grenzpolizisten nur auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei eigenständige Grenzkontrollen durchführen dürfen.
Diese Regelung sei „verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, findet Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die vorrangige Zuständigkeit der Bundespolizei für die Grenzkontrolle sei unstrittig: „Das Grundgesetz verbietet aber nicht, dass Sicherheitsbehörden bestmöglich zusammenarbeiten“, argumentiert der Innenminister. Und: „Die bayerische Grenzpolizei abzuschaffen, wie es die Grünen mit abwegigen Argumenten fordern, wäre ein großer sicherheitspolitischer Fehler.“
Im Innenministerium wird allerdings nicht bestritten, dass die derzeit rund 500 bayerischen Grenzfahnder vor allem die schon zuvor existierende Schleierfahndung in Grenznähe weiterführen. Wie oft seit vergangenem Sommer bayerische Polizisten direkt an der Grenze zu Österreich eingesetzt wurden, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht sagen. Die Zahl der von der neuen Grenzpolizei festgestellten Straftaten blieb jedoch ungefähr auf dem Niveau der früheren bayerischen Schleierfahnder. Wichtig sei jedoch die nun „engere Verzahnung“ von Grenzkontrolle und Schleierfahndung sowie die nun einheitliche Organisation der Grenzpolizei beim Polizeipräsidium Niederbayern, so ein Ministeriumssprecher.
Ob und wie oft die Landespolizei grenzpolizeiliche Aufgaben de facto wahrnehme und ob sie dies alleine oder in Absprache mit der Bundespolizei tue, sei für die verfassungsrechtliche Bewertung nachrangig, findet Professor Thorsten Kingreen, der Prozessbevollmächtigte der Grünen. Es zähle alleine der neue Artikel 5 des bayerischen Polizeiordnungsgesetzes, der der Landespolizei ausdrücklich die Überwachung der Grenzen, die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie die Grenzfahndung als Aufgaben zuschreibt. Dafür sei nach dem Grundgesetz jedoch allein der Bund zuständig, so Kingreen: „Schließlich gibt es keine bayerischen, sondern nur bundesdeutsche Außengrenzen.“ Die Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wollen die Grünen noch diese Woche einreichen. Mit einer Verhandlung sei aber nicht vor dem Spätherbst zu rechnen.