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#1

Das meint das (deutsche) „Auswärtige Amt“

in aktiv in Ungarn sein und bleiben 07.11.2016 17:21
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Viele Fragen wurden schon in anderen Foren diskutiert und die "alten Hasen / Häsinnen" kennen die Hintergründe
Ich widerhole die Texte hier nicht, weil ich mich nicht wieder den Vorwurf gefallen lassen will gleiche Themen die dort abgehandelt werden auch hier zu schreiben.
Wenn jedoch Nachfragen offen sind gerne

Nachgefragt beim bundesdeutschen berliner Auswärtigen Amt zu folgendem Themen:
(inwieweit das auch für Schweizer oder Österreichische Bürger gilt weis ich aber nicht)


„...Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Seit 01.07.2013 wird bereits ab einem
Blutalkoholwert von 0,5 ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen…“


(muss man, oder muss man nicht?)
„...Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen,
auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht einschalten…“


- das kann für einen ungarischen Fahrer durchaus ernste Konsequenzen
haben, wenn der Polizist einen schlechten Tag hat!
„...Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den
Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen…“


- seit Jahren strittig weil ahnungslose Polizisten damit
schon manchen Aufenthalt in Ungarn „ruiniert“ haben:
„...Der Ablauf der technischen Gültigkeit des Kfz. (TÜV-Plakette) stellt keine Grundlage für
die Beschlagnahme des Zulassungsscheins bzw. die Entfernung der Kfz-Kennzeichen dar.
Eine Beschlagnahme des Zulassungsscheins und Entfernung der Kfz-Kennzeichen ist lediglich
gem. der Regierungsverordnung Nr. 97 , § 1, Absatz b ( ungültiger ausländischer Kfz-
Schein sowie ungültiges Kfz-Nummernschild ), möglich. Der Kfz Schein darf nur dann beschlagnahmt
werden, wenn im Datenfeld „H“ die Gültigkeit abgelaufen ist. Sollte im Datenfeld
„H“ keine Gültigkeitsdauer erwähnt sein, so ist das Dokument unbefristet gültig.
Im Falle der abgelaufenen technischen Gültigkeit wird eine Geldbuße verhängt…“
Hinweis


Liebe Grüße
Peter
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#2

RE: Das meint das (deutsche) „Auswärtige Amt“

in aktiv in Ungarn sein und bleiben 23.01.2019 10:35
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Immer noch aktuell


Liebe Grüße
Peter
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