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Hoffnung auf Gottesdienste im Mai

in Gott und die Welt 18.04.2020 18:09
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Religion Wegen der Ausgangsbeschränkungen bleiben die Kirchen aktuell leer. Das könnte sich bald aber wieder ändern. Ein Bundesland prescht schon voran

Wird es schon bald wieder Gottesdienste in den Kirchen geben? Vertreter der verschiedenen Religionsgemeinschaften haben am Freitag bei einer Besprechung im Bundesinnenministerium die Möglichkeiten für eine Lockerung der Corona-bedingten Beschränkungen sondiert. Es seien einmütig verantwortbare Wege vereinbart worden, das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen, betonte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm. Wenn hygienische Regeln und Mindestabstände eingehalten werden, sollten Messen „möglichst bald nach dem 30. April“ erlaubt werden.


Die Einzelheiten seien jeweils auf Ebene der zuständigen Länder zu erörtern, hieß es bei der Deutschen Bischofskonferenz. In Sachsen sollen schon ab Montag Gottesdienste stattfinden, allerdings „in geringem Umfang mit bis zu 15 Besuchern“, wie der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte. Im Laufe nächster Woche werden Kirchen und Bundesregierung konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte prüfen. „Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen“, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing. In Bayern könnte es jedoch ein paar Tage länger dauern. „Wir würden uns freuen, wenn eine zaghafte Öffnung ab dem 4. Mai praktikabel wäre“, sagte der ernannte Augsburger Bischof Bertram Meier gestern nach einer Telefonkonferenz.

Bei ihren Beratungen am Mittwoch hatten sich Bund und Länder noch darauf geeinigt, dass trotz erster Lockerungen im Geschäftsleben gemeinschaftliche Gottesdienste in Deutschland noch nicht wieder erlaubt werden. Bätzing äußerte sich darüber enttäuscht. Das Verbot „greift tief in das Recht der freien Religionsausübung ein“, betonte er unter Berufung auf die „sehr deutliche Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts.

Auf die Klage eines hessischen Katholiken hin hatte es am Karfreitag geurteilt, der Schutz vor Gefahren für Leib und Leben genieße zwar in der jetzigen Lage der Pandemie Vorrang. Bei jeder Fortschreibung der restriktiven Maßnahmen müsse aber eine „strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit“ erfolgen. Gleiches gelte auch für andere Religionsgemeinschaften.

Christen und Juden mussten hohe Feiertage deutlich anders als sonst begehen. Pessach, das Fest der Befreiung des jüdischen Volkes, musste vom 8. bis 16. April ohne die üblichen rituellen Feiern erfolgen. Auch das Osterfest fand für die Gläubigen außerhalb der Kirchen statt. Viele Gläubige hätten diese Maßnahme „als sehr schmerzlich“ empfunden, sagte Bedford-Strohm.

Der islamische Fastenmonat Ramadan wird am 23. April ebenfalls ohne Gebete in den Moscheen und das allabendliche Fastenbrechen beginnen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, betonte, der Schutz von Gesundheit und Menschenleben müsse Priorität haben. „So schwer es uns fällt, unsere Moscheen im heiligen Monat geschlossen zu halten, so ist es unsere religiöse und bürgerliche Verantwortung, in der aktuellen Phase genau das zu tun“, sagte Mazyek in einem Interview.

Für die katholische Kirche hat der Sonntagsgottesdienst Priorität. Er solle zunächst nur in großen Kirchen mit Platzkarten und Abstand der Teilnehmer stattfinden. Trauergottesdienste könnten nach denselben Regeln gefeiert werden. Einen vorübergehenden Ausschluss älterer Menschen lehnt die Kirche ab. Lesen Sie dazu auch den Kommentar .
von Alois Knoller


Liebe Grüße
Peter
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