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Wer greift nach meinen Daten?

in Fragen und Berichte Thema: Telefon 26.10.2020 16:54
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Damit das Handy nicht zur Datenschleuder wird, informiert die neue Internet-Plattform „App-Check“ über das App-Sendeverhalten im laufenden Betrieb. Was man dazu wissen muss


Augsburg Apps sind praktisch – können das Smartphone aber auch zur Datenschleuder machen. Eine neue Internet-Plattform „App-Check“ hilft nun bei der Beurteilung und Auswahl von Anwendungen. Zum Start der Plattform sind die Ergebnisse für rund 33 000 Android-Apps abrufbar – vom „Allergietagebuch“ über „Pilze“ und „Stromtankstellen“ bis zum „Zyklus-Tracker“. Die EU-Initiative Klicksafe, die Nutzern einen kompetenten Umgang mit dem Internet ermöglichen will, und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) machen auf das neue Angebot aufmerksam. Finanziert wird das Projekt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz.

Worum geht es?

Projektziel ist, dass App-Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten. Auf der Plattform appcheck.mobilsicher.de können sie den Angaben zufolge erfahren, welche Internetadressen eine App im Betrieb kontaktiert und welche persönlichen Daten dabei vom Smartphone erhoben und übermittelt werden. Außerdem würden die Zugriffsrechte des Anbieters (App-Berechtigungen) überprüft. Betreiber des Projekts, das im Anfangsstadium ist und fortgeführt wird, sind die gemeinnützigen Vereine iRights und Institut für Technik und Journalismus in Berlin.

Was bringt der Check?

Von den rund 33 000 Apps wurden rund 2900 einem sogenannten Volltest bei laufendem Betrieb unterzogen. Die Tester vergeben Noten (genannt Privacy-Score) von 1 bis 5. Beim Score 1 (kein Risiko) versende die App nur die nötigsten Daten an den App-Anbieter oder Dritte, beim Score 5 (sehr problematisch) könne zum Beispiel ein Bewegungsprofil für den Nutzer erstellt werden, berichten die Projektbetreiber. Rund 30 000 weitere Apps sind einem „Schnelltest“ unterzogen worden. Dabei werde die jeweilige App-Installationsdatei auf bestimmte Merkmale überprüft.

Gibt es große Unterschiede?

Die Noten für Apps bestimmter Kategorien unterscheiden sich teils erheblich. So liefert die Datenbank zum Stichwort „Entertainment“ die Volltest-Ergebnisse für 114 Apps mit Scores zwischen 1 und 4. Die drei überprüften „Allergie“-Apps schneiden mit Scores zwischen 1 und 3 ab. Knapp 700 der 2900 Volltests führten zu einem Score von 1 oder 2. Wichtig: Über die Funktionalität der Apps oder den Nutzen und Spaß, den sie vermitteln, sagen die Noten nichts aus.

Warum sollte man als Nutzer von Apps besonders vorsichtig sein?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist darauf hin, dass Apps nicht nur gespeicherte Daten in fremde Hände geben, sondern auch zu hohen Kosten führen können, etwa durch sogenannte In-App-Käufe. Außerdem müsse der Anwender den App-Anbietern oft bestimmte Berechtigungen erteilen, etwa zum Zugriff auf die Kontakte oder den Standort. Der Rat der BSI-Experten: Es sollten nur solche Apps installiert werden, die einem so wichtig sind, dass man diese Berechtigungen akzeptieren will. Skepsis sei zum Beispiel auch angebracht, „wenn eine Anwendung zum Speichern von Notizen auf die SMS-Funktion zugreifen will“.

Kann ich gezielt suchen?

Die Plattform bietet zahlreiche Filtermöglichkeiten. Außer nach Themenkategorien können zum Beispiel Apps herausgefiltert werden, die keine In-App-Käufe oder keinen Internetzugriff ermöglichen. Mit einem weiteren Filter lassen sich Apps finden, die keine bestimmten Berechtigungen fordern oder bestimmte persönliche Informationen nicht übertragen. Zu den Daten, die bei vielen Apps an Dritte übertragen werden können, gehören den Projektbetreibern zufolge etwa die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum, der Nutzername des Google-Kontos oder die Postleitzahl (GPS-basiert).

Wie ist das mit den Berechtigungen?

Im Testergebnis aufgeführt sind alle Berechtigungen, die eine App potenziell einfordern kann, wobei zwischen „normal“ und „zustimmungspflichtig“ unterschieden wird. Die mit „normal“ gekennzeichneten Berechtigungen erhalte die App automatisch, die „zustimmungspflichtigen“ nur bei Zustimmung des Nutzers, erläutern die Projektbetreiber. Berechtigungen, die manuell ausgeschaltet werden können, zählten zu den „zustimmungspflichtigen“.
Von Hans Peter Seitel


Liebe Grüße
Peter
zuletzt bearbeitet 26.10.2020 16:54 | nach oben springen



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