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#1

Deutschland: Rentenerhöhung. Bin ich jetzt steuerpflichtig?

in bulletin board: Nachrichten des Tages 02.07.2016 19:13
von Peterbacsi • Admin | 3.590 Beiträge

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?
Sobald Sie als Rentner mit Ihrem Einkommen über 8.652 Euro liegen, müssen Sie Steuern zahlen. Immerhin: Ihnen steht ein sogenannter Rentenfreibetrag zu.
Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft.
Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung, auch Rentensteuer genannt.

Wie viel Rente Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr Ihres Renteneintritts ab:

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;
ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig;
ab 2007 sind es 54 Prozent;
ab 2010 sind es 60 Prozent;
ab 2014 sind es 68 Prozent;
ab 2015 sind es 70 Prozent;
ab 2016 sind es 72 Prozent;
ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.

Aktuell müssen Rentner also nur einen Teil der Rente versteuern. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt.
Das sind 2016 immerhin 28 Prozent der Rente. Der Rentenfreibetrag richtet sich übrigens nur nach Ihrem Renteneintritt und bleibt somit auch in den Folgejahren unverändert.
Übrigens:
Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten für verfassungskonform. In mehreren Urteilen kamen die obersten Richter zu dem Schluss, dass durch die Rentenbesteuerung grundsätzlich keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt.
Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?


Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst, hier eine Übersicht der letzten Jahre:

Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Gr.(Verheiratete)
2016 8.652 Euro 17.304 Euro
2015 8.472 Euro 16.944 Euro
2014 8.354 Euro 16.708 Euro
2013 8.130 Euro 16.260 Euro
2012 8.004 Euro 16.008 Euro
2011 8.004 Euro 16.008 Euro
2010 8.004 Euro 16.008 Euro
2009 7.834 Euro 15.668 Euro
2008 7.664 Euro 15.328 Euro
2007 7.664 Euro 15.328 Euro

Wichtig: Jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Anderslautende Mitteilungen des Finanzamts vor 2005 sind durch das Alterseinkünftegesetz hinfällig. Unser Rat: Erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt, sollten Sie zügig reagieren. Das Finanzamt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen – und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen. Abhängig von der Höhe der Nachzahlungen kann außerdem ein Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld festgesetzt werden.

Welche Steuersätze gelten für mich als Rentner?

In Deutschland wird die Einkommensteuer nach dem progressiven Steuersatz berechnet. Für Rentner wie für Arbeitnehmer heißt das: Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz.

Bis zu 8.652 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner müssen keine Einkommensteuer zahlen. Ehepaare in Rente zahlen keine Einkommensteuer bei einem Jahreseinkommen von bis zu 17.304 Euro.
8.653 Euro bis 13.469 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner müssen mit einer Einkommenssteuer zwischen einem Prozent und 7,2 Prozent rechnen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.
13.470 Euro bis 52.881 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner zahlen zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.
52.882 Euro bis 250.730 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner müssen 26,5 bis 38,7 Prozent Einkommensteuer zahlen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.
Ab 250.731 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner zahlen den Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Ehepaare in Rente müssten ein Jahreseinkommen von mehr als 501.462 Euro beziehen, um den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu zahlen.

Ein Beispiel: Walter bekommt aktuell 18.000 Euro Rente im Jahr. Weil er 2005 in Rente gegangen ist, muss er 50 Prozent davon versteuern. Das sind 9.000 Euro. Walter und seine Ehefrau haben keine weiteren Einnahmen und liegen damit unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 17.304 Euro für Ehepaare. Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen.

Wäre Walter unverheiratet, würde er mit 9.000 Euro zu versteuernder Jahresrente knapp über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro für Singles liegen. Für 348 Euro müsste Walter Einkommensteuer zahlen, also ungefähr zwischen einem und 7 Prozent. (Ein Hinweis zu unserem Beispiel: Rentenanpassungsbeiträge bleiben hier unberücksichtigt.)
Übrigens:

Stirbt die Ehefrau von Walter, so wird ihm im Todesjahr noch der doppelte Grundfreibetrag gewährt. Das gilt auch für das Folgejahr – erst im zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners wird Walter vom Finanzamt einzeln veranlagt. Für ihn gilt dann nur noch der einfache Grundfreibetrag von 8.652 Euro.
Dank Rentenerhöhung plötzlich steuerpflichtig - was nun?

Jedes Jahr zum 1. Juli legt die Bundesregierung die Anpassung der Renten fest. So wurden im vergangenen Jahr 2015 die Renten um etwa 2 Prozent erhöht. Auch 2016 dürfen sich die Ruheständler freuen: Zum Juli können sie mit etwa fünf Prozent mehr rechnen – das ist das stärkste Rentenplus seit 23 Jahren. Einige Rentner fürchten nun, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet.

Ein Beispiel: Bernhard ist Single, wohnt in Mannheim und bekommt 1.400 Euro Rente im Monat. Da er vor 2005 in Rente gegangen ist, muss er 50 Prozent seiner Rente versteuern, also 700 Euro. Das sind 8.400 Euro im Jahr. Damit liegt er 2015 eigentlich unter dem Grundfreibetrag von 8.472 Euro. Er muss keine Steuern zahlen.

Im Sommer 2015 wurden jedoch die Renten für die alten Bundesländer um 2,1 Prozent angehoben (neue Bundesländer 2,5 Prozent). Mit der Rentenerhöhung bekommt Bernhard nun 29,40 Euro mehr, also insgesamt 1.429,40 Euro im Monat. Damit steigt sein Jahreseinkommen auf 8.488,20 Euro:

Jan. – Juli: 1.400,00 Euro Rente x 6 = 8.400,00 Euro

Juli – Dez.: 1.429,40 Euro Rente x 6 = 8.576,40 Euro

8.400,00 Euro + 8.576,40 Euro = 16.976,40 Euro / 2 = 8.488,20 Euro

Bernhard übersteigt den Grundfreibetrag 2015 nun um 16,20 Euro. Damit ist er zunächst zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Bernhard auch Steuern zahlen muss, denn von seinen Jahreseinnahmen kann er jetzt noch beispielsweise Krankheitskosten, Spenden und sogar Werbungskosten abziehen.
Muss ich als Rentner zusätzliche Einnahmen versteuern?

Ja, egal ob Sie eine gesetzliche Altersrente oder andere gesetzliche Renten beziehen – auf zusätzliche Einkünfte sind Steuern fällig, sobald Sie mit Ihrem Einkommen als Alleinstehender über 8.652 Euro im Jahr liegen. Wie hoch die Steuern tatsächlich sind, hängt dabei auch von der Art der Einkünfte ab. Denn Einnahmen aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Renten oder Kapitaleinnahmen werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Rente finanziell aufbessern wollen oder neu in Rente gehen, in den kommenden Jahren müssen immer mehr Ruheständler auf Ihre Rente Steuern zahlen. Doch genau wie Arbeitnehmer können auch Sie als Rentner Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit sogenannten Freibeträgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:

Sonderausgaben
Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?.
Außergewöhnliche Belastungen
Dazu gehören zum Beispiel Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits-, Pflegeheim- oder Beerdigungskosten. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was sind außergewöhnliche Belastungen?.
Werbungskosten
Dazu gehören zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater. Mehr dazu in unserem Steuer-Tipp Rentner können Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Behinderten-Pauschbetrag
Steuerlich entlastende Freibeträge gibt es auch speziell für behinderte Rentner. Der Behinderten-Pauschbetrag deckt alle regelmäßigen Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente oder für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?.
Altersentlastungsbetrag
Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für Sie ausfällt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2009 Ihren 64. Geburtstag gefeiert, erhalten Sie einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.520 Euro. Eine Übersicht dazu können Sie hier einsehen: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 24 Altersentlastungsbetrag. Wichtig: Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt der Altersentlastungsbetrag.

Übrigens:

Wenn Sie als Rentner die volle Rente beziehen und einen Minijob - auch 450-Euro-Job genannt - ausüben, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Anders kann das aussehen, wenn es um einen sozialversicherungspflichtigen Nebenberuf geht. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Artikel Rente und Nebenjob: Was ist steuerlich zu beachten?.
Zahle ich als Rentner auch Soli und Kirchensteuer?

Ja, wie alle übrigen Steuerzahler in Deutschland kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer zur Einkommensteuer hinzu. Weitere Details zu Kirchensteuer und Soli erhalten Sie in unserem Überblick Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
Betrifft die Rentenbesteuerung nur die gesetzliche Rente?

Nein, die Rentenbesteuerung gilt nicht nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Schlechte Nachrichten auch für private Altersvorsorgler: Auch die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist im Rentenalter voll steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Sie als Rentner können etliche Steuervorteile nutzen. Sollten Sie Unterstützung dabei brauchen, können Sie sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.
Dazu gibt es den Lohnsteuerhilfeverein oder die Vertragspartner der DGB-Gewerkschaften


Liebe Grüße
Peter
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