Sie haben oft jahrelang gelitten und leiden noch heute unter dem, was ihnen an sexueller Gewalt unter dem Dach der katholischen Kirche von geweihten Amtspersonen angetan wurde. Und an den verheerenden Folgen, die das Verbrechen an Leib und Seele hinterlassen hat. Es zerbrachen Existenzen, weil ihnen ein normales Berufs- und Familienleben aufgrund des Missbrauchs nicht möglich war. Keine Frage: Diesen Opfern wurde unermessliches Leid zugefügt. Dafür sieht unsere Rechtsordnung ein angemessenes Schmerzensgeld vor – soweit ein Geldbetrag die Schmerzen der Menschen überhaupt aufwiegen kann.
5000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 20 000 Euro – so viel zahlte die Kirche bislang –, erscheinen gegenüber dem tatsächlichen Schaden eine lächerlich geringe Summe. Sie muss deutlich nach oben korrigiert werden. Reichlich spät lassen sich die Bischöfe nun auf das Drängen der Opfer-Schutzvereinigung nach einer weit höheren Entschädigung ein. Werden sie den ganz großen Schritt tun und wirklich sechsstellige Beträge auszahlen?
Ja, das würde der Kirche teuer zu stehen kommen. Doch die nötigen Mittel aufzutreiben, wäre ihr nicht unmöglich. Zuerst sind dafür die Täter haftbar zu machen mit Kürzung der Bezüge bis aufs Existenzminimum. Unumgänglich wird auch ein schmerzlicher Schnitt ins eigene Fleisch sein, dann geht eben das Vermögen der Diözese drauf. Die Kirchensteuer dafür einzusetzen verbietet sich. Warum sollte das Kirchenvolk für Verbrechen einstehen, die garantiert nicht mit seiner Billigung erfolgt sind?